Diskriminierungsmerkmal ethnisch-kultureller Hintergrund
Warum das Diskriminierungsmerkmal ethnisch-kultureller Hintergrund ins AGG gehört
James ist okay, aber Ali nicht? Svetlana fällt nicht auf, aber Bian schon? Warum werden verschiedene ethnisch-kulturelle Hintergründe von Frauen und Männern unterschiedlich bewertet? Unterscheidet sich die betriebliche von der gesellschaftspolitischen Situation? Wie sensibel ist man, wenn man der Mehrheitsgruppe angehört?
Seit einiger Zeit greift ver.di das Thema Diversity auf. Eine der Diversitäts-Dimensionen, die im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) und von der Europäischen Kommission festgelegt wurde, ist der ethnisch-kulturelle Hintergrund. Mit diesem wollen wir uns auseinandersetzen.
Als Referent_innen stehen zur Verfügung:
- Dr. Gabriele Schambach; GenderworkS
- Koray Yılmaz-Günay, Referent für Migration; Rosa-Luxemburg-Stiftung
Aktive und interessierte Interessenvertretungen können sich anmelden:
- per Mail an gender-politik@verdi.de
- per Anmeldeformular
Weitere Informationen zu Ablaufplan und Anmeldung entnehmen Sie bitte dem PDF auf der rechten Seite.